Netflix, Amazon Prime, Apple TV und WOW haben ihre Preise erhöht, ohne Sie zu fragen.
Die Gerichte halten diese Preisanpassungsklauseln für unwirksam. Melden Sie alle Ihre Abos in einem einzigen Vorgang an und fordern Sie die Differenz samt Zinsen zurück.
- Kein Kostenrisiko. Sie zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, unabhängig davon, wie die Verfahren ausgehen.
- Alle Abos in einem Vorgang. Eine Vollmacht für alle Ansprüche statt vier getrennter Anmeldungen.
- Kündigen müssen Sie nichts. Ihr Abo läuft ganz normal weiter, und Ihr Anbieter kündigt Ihnen nicht, weil Sie über uns eine Rückzahlung fordern.
- Etwa 3 Minuten für die Anmeldung, dazu 3–5 Minuten je Anbieter für die Angaben.
- KG Berlin · 23 U 15/22 und 23 U 112/22, Nachweis bei vzbv, Urteil im Volltext, öffnet in neuem Fenster Preisanpassungsklauseln unwirksam, rechtskräftig · Nachweis: vzbv, Urteil im Volltext
- LG Köln · 6 S 114/23, Nachweis bei Legal Tribune Online, öffnet in neuem Fenster Netflix zur Rückzahlung von 191,60 € verurteilt · Nachweis: Legal Tribune Online
- BGH · III ZR 247/06, Nachweis bei dejure.org, öffnet in neuem Fenster Preiserhöhungsklausel von Premiere, heute Sky (WOW), gekippt · Nachweis: dejure.org
BK Baumeister & Kollegen, eine der größten Verbraucherkanzleien Deutschlands. Mehr als 300.000 betreute Mandanten.
Padronus, einer der führenden Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum. Trägt das Kostenrisiko der Verfahren vollständig, Beteiligung nur im Erfolgsfall.
Mitmachen
Wie die Anmeldung läuft, und ob Ihr Abo passt
In vier Schritten
-
Akte eröffnen
Abos auswählen, Namen und E-Mail eintragen. Ihr persönlicher Link bringt Sie jederzeit an genau diese Stelle zurück.
Sie sind hier -
Beauftragen
Kurzer Eignungs-Check, Vollmacht digital unterschreiben. Alle Dokumente können Sie vorab in Ruhe nachlesen.
etwa 3 Minuten -
Angaben ergänzen
Wenige Angaben je Anbieter, Zahlungsnachweise hochladen. Haben Sie keine mehr, fordern wir Ihre Abrechnungsdaten per Auskunftsrecht beim Anbieter an.
3–5 Minuten je Abo -
Wir übernehmen
Wir fordern die Anbieter zur Rückzahlung auf und setzen sie in Verzug. Ihre Ansprüche melden wir zum Klageregister an und bleiben bis zur Auszahlung dran.
ohne Ihr Zutun
Wer kann mitmachen
- Netflix
- Standard- oder Premium-Abo der Basis-Tarif wurde nicht erhöht und ist deshalb nicht betroffen
- Amazon Prime
- Amazon Prime oder Prime Student monatlich oder jährlich
- Apple TV+ / One
- Apple TV+ oder Apple One monatlich oder jährlich
- WOW (Sky)
- WOW Live-Sport oder WOW Premium
Ob Ihr Abo im maßgeblichen Zeitraum bestand, müssen Sie nicht selbst nachschlagen. Das prüfen wir in der Anmeldestrecke für Sie. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie das Abo selbst abgeschlossen, privat genutzt und sich wegen dieser Preiserhöhungen nicht bereits anderweitig angemeldet haben.
Kosten & Funktionsweise
Was kostet Sie das? Nichts.
Sie zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, egal wie die Sache ausgeht. Weder Anwalts- noch Gerichtskosten, auch sonst keine Gebühren.
Ihr Risiko
Holen wir nichts zurück, zahlen Sie nichts. Die Finanzierung des Verfahrens übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus.
Ohne Rechtsschutz
Von jedem zurückgeholten Euro behalten Sie 90,1 %. Die übrigen 9,9 % erhält Padronus, und auch das nur, wenn tatsächlich Geld zurückfließt.
Mit Rechtsschutz
Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt der Finanzierer-Anteil vollständig. Das gilt auch für die Abos mitversicherter Partner oder Kinder: Die ganze Familie erhält dann 100 %, ohne zusätzliche Kosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir.

„Die Anbieter setzen darauf, dass niemand nachrechnet. Ab Ihrer Anmeldung rechnen wir. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern."Joschka Strahmann, Rechtsanwalt · BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei
Über uns
Wer wir sind
Dies ist die offizielle Anmeldeseite der BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei in Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer Padronus zu den Sammelklagen gegen Netflix, Amazon Prime, Apple und WOW.
Drei der vier Verfahren führen wir selbst, als Prozessbevollmächtigte des klagenden Verbraucherschutzvereins VSV gegen Netflix, Apple und WOW. Bei der Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime melden wir Ihre Ansprüche zum Klageregister an und berechnen sie.
Sie melden alle geeigneten Abos in einem Durchgang an, in wenigen Minuten. Finanziert wird das über eine Erfolgsbeteiligung oder über Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn sie Deckung erteilt.
Es geht auch ohne uns
Sie können Ihre Ansprüche selbst zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Das kostet nichts. Was Sie davon haben, es über uns zu tun:
- Wir melden rechtssicher an. Viele Selbst-Anmeldungen sind unwirksam, und dann gibt es am Ende nichts.
- Wir setzen die Anbieter in Verzug. Dadurch wächst Ihre Forderung um rund 6,5 % Zinsen pro Jahr.
- Fehlen Ihnen Unterlagen, holen wir Ihre Abrechnungsdaten mit Ihrem Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) direkt beim Anbieter.
- Wir berechnen Ihren voraussichtlichen Erstattungsbetrag exakt, sichern die Nachweise und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
- Bei den Verfahren gegen Netflix, Apple und WOW ist der Finanzierungsanteil von 9,9 % ohnehin Teil der Klage, auch im Fall einer Selbstanmeldung. Padronus trägt das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös, gesetzlich begrenzt auf höchstens 10 % (§ 4 VDuG).
Hintergrund
Rechtlicher Hintergrund und die vier Verfahren
Netflix, Amazon Prime, Apple und WOW (Sky) haben die Preise laufender Abos wiederholt angehoben, gestützt auf Preisanpassungsklauseln in ihren AGB, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Solche Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge wurden damit ohne Rechtsgrund gezahlt und sind nach § 812 BGB zurückzufordern, durchgesetzt über Verbandsklagen nach dem VDuG, umgangssprachlich Sammelklagen. Wirksam wird ein Urteil allerdings nur für Verbraucher, die zum Klageregister angemeldet sind.
Bei Netflix kommt ein zweiter Grund hinzu: Wer zwischen 2014 und 2019 abgeschlossen hat, tat das über eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat". Eine Bestell-Schaltfläche muss die Zahlungspflicht eindeutig kennzeichnen, sonst kommt der Vertrag von Anfang an nicht zustande (§ 312j BGB). Diese Anforderung erfüllte sie nicht. Zurückzufordern sind dann sämtliche gezahlten Beiträge, nicht nur die Erhöhungen.
Die vier Verfahren im Einzelnen
Gegen alle vier Anbieter sind Verbandsklagen bei deutschen Gerichten anhängig, jede mit eigenem Aktenzeichen und nachprüfbar im Klageregister des Bundesamts für Justiz. Drei davon führen wir selbst, als Prozessbevollmächtigte des klagenden Verbraucherschutzvereins VSV. Bei der Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime melden wir Ihre Ansprüche zum Register an und berechnen sie.
| Anbieter | Verfahren | Wer kann mitmachen | Geschätzt | Stand |
|---|---|---|---|---|
| NetflixNetflix Services Germany GmbH | KG Berlin · 11 VKl 1/26Verbraucherschutzverein VSV · von uns geführt | Standard- oder Premium-AboBasis-Tarif nicht betroffen | ≈ 230–700 € | Klage erhoben |
| Amazon PrimeAmazon EU S.à r.l. | OLG Hamm · I-13 VKl 1/25Verbraucherzentrale NRW | Amazon Prime oder Prime Studentmonatlich oder jährlich | ≈ 60 € | Register eröffnet |
| Apple TV+ / OneApple Distribution International Ltd. | KG Berlin · 21 VKl 1/26Verbraucherschutzverein VSV · von uns geführt | Apple TV+ oder Apple Onemonatlich oder jährlich | ≈ 210 € | Klage erhoben |
| WOW (Sky)Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG | Bayerisches Oberstes Landesgericht 102 VKl 1/26 eVerbraucherschutzverein VSV · von uns geführt |
WOW Live-Sport oder WOW Premium | ≈ 290 € | Klage erhoben |
Beträge sind Schätzungen für ein durchgängig laufendes Abo, einschließlich Zinsen.
Von einem Urteil profitieren nur Verbraucher, die wirksam zum Klageregister angemeldet sind.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich die Anmeldung?
Nichts. Sie zahlen zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, egal wie die Sache ausgeht. Nur wenn wir Geld für Sie zurückholen, erhält unser Prozessfinanzierer Padronus davon 9,9 %. Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt auch dieser Anteil vollständig. Sie erhalten dann 100 % des zurückgeholten Betrags.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was ändert das?
Erteilt Ihre Versicherung Deckung, entfällt der Anteil des Prozessfinanzierers komplett. Sie erhalten dann 100 % Ihrer Erstattung. Das gilt auch für die Abos mitversicherter Partner oder Kinder, ohne zusätzliche Kosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir; Sie beantworten dazu nur wenige Fragen (wenige Minuten).
Muss ich mein Abo kündigen, um mitzumachen?
Nein. Sie können Ihr Abo ganz normal weiter nutzen. Ein laufendes Abo ist für die Anmeldung sogar hilfreich, weil sich die Abrechnungsdaten dann leichter beschaffen lassen.
Welche Abos sind betroffen?
Diese vier Anbieter und Tarife:
- Netflix: Standard- oder Premium-Abo. Der Basis-Tarif wurde nicht erhöht und ist deshalb nicht betroffen.
- Amazon Prime: Amazon Prime oder Prime Student, monatlich oder jährlich.
- Apple TV+ / One: Apple TV+ oder Apple One, monatlich oder jährlich.
- WOW (Sky): WOW Live-Sport oder WOW Premium.
Ob Ihr Abo im maßgeblichen Zeitraum bestand, hängt vom Anbieter ab und ist von außen schwer einzuschätzen. Das müssen Sie nicht selbst herausfinden, das prüfen wir in der Anmeldestrecke. Ein abgelaufenes Abo schließt Sie nicht aus. Entscheidend ist, ob Ihre Zahlungen noch nicht verjährt sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass Sie das Abo selbst abgeschlossen, privat genutzt und sich wegen dieser Preiserhöhungen nicht bereits anderweitig angemeldet haben.
Mein Abo läuft nicht mehr. Kann ich trotzdem mitmachen?
In vielen Fällen ja. Entscheidend ist nicht, ob das Abo heute noch läuft, sondern ob Ihre Zahlungen noch nicht verjährt sind, bei Netflix zum Beispiel, wenn Sie 2023 oder später zuletzt gezahlt haben. Ein laufendes Abo ist nur insofern hilfreich, als sich die Abrechnungsdaten leichter beschaffen lassen. Wir prüfen Ihren Fall in der Anmeldestrecke.
Ich lebe nicht in Deutschland. Kann ich mitmachen?
Dann leider nicht. Das liegt nicht an uns, sondern an der Verbandsklage selbst: An ihr können nur Verbraucherinnen und Verbraucher mit regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland teilnehmen. Wir fragen das deshalb im Anmeldeformular ab; ohne ein „Ja" lässt sich die Anmeldung nicht abschicken, und es werden auch keine Daten an uns übermittelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das auf Sie zutrifft, schreiben Sie uns an verbraucherrecht@baumeister-kollegen.de.
Kann ich mehrere Abos gleichzeitig anmelden?
Ja. Sie beauftragen uns in einem einzigen Durchgang für alle geeigneten Abos: Netflix, Amazon Prime, Apple und WOW. Danach ergänzen Sie je Anbieter in 3–5 Minuten die Angaben, jederzeit unterbrechbar über Ihren persönlichen Link.
Wie hoch ist meine Erstattung?
Zurückgefordert wird die Differenz zwischen Ihrem ursprünglichen Preis und den erhöhten Preisen, für jeden Abrechnungszeitraum, zuzüglich Verzugszinsen von rund 6,5 % pro Jahr. Die genaue Höhe hängt von Tarif und Laufzeit ab; sobald Ihre Abrechnungsdaten vorliegen, berechnen wir Ihren voraussichtlichen Betrag exakt und teilen ihn Ihnen mit. Geschätzte Durchschnittsbeträge bei durchgängig laufendem Abo, einschließlich Zinsen für rund zweieinhalb Jahre: 230 € (Netflix; bei Vertragsschluss 2014–2019 rund 700 €), 60 € (Prime), 210 € (Apple), 290 € (WOW). Ein Rechenbeispiel: Beim monatlichen Apple-TV+-Abo (4,99 € → 6,99 € → 9,99 €) summiert sich allein die Preisdifferenz seit Januar 2023 bis heute auf rund 180 €, und das noch ohne Zinsen. Zum Vergleich: Das LG Köln sprach einem einzelnen Netflix-Kunden 191,60 € Rückzahlung zu.
Kann ich mich nicht einfach selbst beim Bundesamt für Justiz anmelden?
Ja, Sie können sich beim Bundesamt für Justiz selbst anmelden. Bei den Verfahren gegen Netflix, Apple und WOW ist der Finanzierungsanteil von 9,9 % Teil der Klage und wird auch von den Selbstanmeldern gefordert. Inwieweit diese Forderung nach § 4 VDuG besteht, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt; das wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof entscheiden. Beim Verfahren gegen Amazon Prime können Sie sich beim BfJ kostenlos anmelden. Über uns erhalten Sie zusätzlich: die Beschaffung Ihrer Abrechnungsdaten und die exakte Berechnung Ihres Anspruchs, Verzugszinsen durch unsere Zahlungsaufforderung und eine rechtssichere Anmeldung durch Rechtsanwälte.
Ich habe keine Zahlungsnachweise mehr. Ist das ein Problem?
Nein. Wenn Sie keine Kontoauszüge oder Rechnungen mehr haben, fordern wir Ihre Abrechnungsdaten mit Ihrem Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) direkt beim Anbieter an. Dafür brauchen Sie nichts weiter zu tun. Bei Apple reicht die Kaufhistorie in Ihrem eigenen Konto sogar bis 2014 zurück; wir zeigen Ihnen, wo Sie sie finden.
Ich habe mein Netflix-Abo zwischen 2014 und 2019 abgeschlossen. Was bedeutet das?
Für Sie geht es voraussichtlich um mehr. In diesem Zeitraum schloss man das Abo über eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat" ab. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss eine Bestell-Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Ist das nicht der Fall, kommt der Vertrag gar nicht zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Diese Anforderung erfüllte die damalige Schaltfläche nicht. Sie haben damit sämtliche Beiträge ohne Rechtsgrund gezahlt, nicht nur die Erhöhungen. Im Standard-Abo geht es dadurch um rund 700 € statt rund 230 €, im Premium-Abo um rund 960 €, jeweils für die nicht verjährten Zahlungen ab Januar 2023, einschließlich Zinsen. Wie viel es bei Ihnen genau ist, hängt von Tarif und Vertragsdauer ab; Sie erfahren es von uns, sobald Ihre Abrechnungsdaten vorliegen.
Ich bezahle Netflix über den App-Store von Apple oder Google. Kann ich mitmachen?
Für Netflix-Abos, die über den App-Store abgerechnet werden, ist eine Anmeldung derzeit leider nicht möglich. Für Ihre übrigen Abos können Sie sich anmelden.
Wer ist der Verbraucherschutzverein, und was bewirkt meine Anmeldung?
Eine Verbandsklage können nur qualifizierte Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen führen. Sie klagen gleichartige Ansprüche vieler Verbraucher gegen ein Unternehmen unmittelbar ein. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist ein solcher qualifizierter Verein und Kläger in drei der vier Verfahren, gegen Netflix, Apple und WOW. Gegen Amazon Prime klagt die Verbraucherzentrale NRW.
Ein Urteil wirkt aber nur für Verbraucher, die im Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet sind. Genau das übernehmen wir für Sie: Die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen meldet Ihre Ansprüche an, berechnet sie und führt drei der vier Verfahren als Prozessbevollmächtigte.
Was macht ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits und erhält dafür im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil am Erlös. Wer klagen will, muss so kein eigenes Geld einsetzen und trägt kein Kostenrisiko.
Die Kosten der Verbandsklagen gegen Netflix, Apple und WOW trägt Padronus zu 100 %. Die Klage gegen Amazon führt die Verbraucherzentrale NRW; dort trägt Padronus die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Geht ein Verfahren verloren, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Nur wenn Geld zurückfließt, erhält Padronus 9,9 % des Ihnen zugesprochenen Betrags. Bei 500 € Erstattung behalten Sie also 450,50 €, Padronus erhält 49,50 €. Das Gesetz begrenzt diesen Anteil auf höchstens 10 % (§ 4 VDuG).
Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt der Anteil vollständig und Sie erhalten 100 %.
Wie lange kann ich mich noch anmelden?
Bei einer Verbandsklage ist die Anmeldung nur bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich (§ 46 Abs. 1 VDuG). Bei fortgeschrittenen Verfahren kann es also knapp werden. Unabhängig davon verjähren Ansprüche drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung. Je früher Sie sich anmelden, desto mehr lässt sich zurückholen.
Wer steht hinter diesem Angebot?
BK Baumeister & Kollegen ist eine der größten deutschen Verbraucherkanzleien mit mehr als 300.000 betreuten Mandantinnen und Mandanten. Mehr über uns und unsere Urteile erfahren Sie auf baumeister-kollegen.de.
Finanziert werden die Verfahren von Padronus, dem Markennamen der Eibstein & Richtfeld GmbH in Wien, einem der führenden Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum (padronus.at). Padronus trägt das Kostenrisiko vollständig und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung. Davor finanzierte Padronus unter anderem Rückforderungen gegen Online-Casinos, Mietzinsverfahren und Entschädigungsverfahren für mehrere Hundert Hotelbetriebe, in denen Millionenbeträge erstritten wurden.