Prozessfinanzierungsvertrag
Muster der Finanzierungsvereinbarung mit Padronus.
Die zugehörige Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Seite Widerrufsbelehrung.
zwischen Ihr Vor- und Nachname, geboren am Ihr Geburtsdatum, wohnhaft in Ihre Straße, PLZ Ihr Ort, — im Folgenden „Sie" — und der Eibstein & Richtfeld GmbH („Padronus"), Wien — im Folgenden „wir" — Kurz gesagt: Wir bezahlen Ihre Anwaltskosten. Erhalten Sie am Ende Geld, behalten wir davon 9,9 % — insgesamt und nur einmal. Erhalten Sie kein Geld, zahlen Sie nichts. Ausnahme: der Widerrufsfall in § 5 Abs. 1.
§ 1 Gegenstand
(1) Sie melden Ihre Ansprüche in den folgenden Verbandsklagen zum Verbandsklageregister an:
- Netflix Services Germany GmbH, Berlin – sowie, soweit Ansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 2022 betroffen sind, die Netflix International B.V., Amsterdam - Gericht: Kammergericht Berlin; Aktenzeichen: 11 VKl 1/26nur bei angemeldetem Netflix-Abo
- Amazon EU S.à r.l., Luxemburg - Gericht: Oberlandesgericht Hamm; Aktenzeichen: I-13 VKl 1/25nur bei angemeldetem Amazon-Prime-Abo
- Apple Distribution International Limited, Irland - Gericht: Kammergericht Berlin; Aktenzeichen: 21 VKl 1/26nur bei angemeldetem Apple-Abo
- Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Unterföhring - Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht; Aktenzeichen: 102 VKl 1/26 enur bei angemeldetem WOW-Abo (Sky)
(2) Wir tragen die Kosten der BK Verbraucherschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („Baumeister & Kollegen") für Prüfung, Anmeldung und Beratung in allen Instanzen. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten, auch nicht bei Verlust des Verfahrens; allein für den Widerrufsfall gilt § 5 Abs. 1. Die Kosten der Verbandsklagen gegen Netflix, Apple und Sky (WOW) finanzieren wir darüber hinaus selbst. Die Verbandsklage gegen Amazon finanzieren wir nicht; sie wird von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführt. Insoweit beschränkt sich unsere Finanzierung bezüglich der Verbandsklage gegen Amazon auf die Kosten nach Absatz 2, also darauf, dass Baumeister & Kollegen Ihre Ansprüche prüft, berechnet und zum Verbandsklageregister anmeldet.
(3) Wir beraten Sie nicht rechtlich — das macht ausschließlich Baumeister & Kollegen — und wir nehmen keinen Einfluss auf die Führung der Verbandsklage, insbesondere nicht auf Entscheidungen über einen Vergleich.
(4) Ihren Anspruch gegen uns auf Übernahme dieser Kosten können Sie an Baumeister & Kollegen abtreten; eine solche Abtretung erkennen wir an. Wir zahlen dann unmittelbar an die Kanzlei. Gegen den abgetretenen Anspruch rechnen wir nicht mit Forderungen gegen Sie auf und machen kein Zurückbehaltungsrecht geltend.
§ 2 Erfolgsbeteiligung
(1) Erhalten Sie Geld, zahlen Sie uns 9,9 % davon, einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer. Mehr als diese 9,9 % erhalten wir nicht, und wir erhalten sie nur einmal: zahlt der Sachwalter unseren Anteil unmittelbar an uns, ist damit alles erledigt und Sie zahlen nichts mehr. Erhalten Sie kein Geld, zahlen Sie nichts. Der Prozentsatz ist immer gleich, unabhängig von der Höhe des Betrags.
(2) Maßgeblich ist jeder Betrag, der Ihnen wegen dieser Ansprüche zufließt — aus Urteil, Vergleich oder unmittelbar vom Anbieter —, einschließlich Zinsen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Anmeldung zurücknehmen und sich direkt mit dem Anbieter einigen. Erstattete Kosten der Rechtsverfolgung zählen nicht mit und stehen zu 100 % Ihnen zu.
(3) Erhalten wir wegen derselben Zahlungen bereits eine Beteiligung aus der Finanzierung der Verbandsklage, entfällt unsere Beteiligung nach Absatz 1 in dieser Höhe. Insgesamt erhalten wir nie mehr als 9,9 %.
(4) Erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung für die Beratung, entfällt unsere Beteiligung vollständig: Sie erhalten dann 100 % Ihrer Zahlung. Die Deckungsanfrage übernimmt die Kanzlei und teilt uns das Ergebnis mit (§ 4 Abs. 2). Sie müssen uns dazu nichts melden.
§ 3 Auszahlung
(1) Zahlungen aus dem Verfahren gehen auf ein Anderkonto von Baumeister & Kollegen. Die Kanzlei rechnet ab, zahlt Ihnen Ihren Anteil aus und leitet 9,9 % an uns weiter; hat der Sachwalter unseren Anteil schon an uns gezahlt, entfällt das.
(2) Die Kanzlei ist dabei nur Zahlstelle. An ihrer Vergütung sind wir nicht beteiligt.
(3) Erhalten Sie eine Zahlung unmittelbar, sagen Sie uns das und überweisen unseren Anteil innerhalb von 14 Tagen.
§ 4 Mitwirkung und Daten
(1) Sie machen richtige und vollständige Angaben, reichen die nötigen Unterlagen ein und sagen uns Bescheid, wenn der Anbieter sich direkt bei Ihnen meldet oder zahlt. Ihre Anmeldung nehmen Sie nicht ohne Rücksprache mit der Kanzlei zurück.
(2) Die Kanzlei und wir tauschen die für Kostenübernahme und Abrechnung nötigen Daten aus. Dafür befreien Sie die Kanzlei insoweit von der anwaltlichen Schweigepflicht. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
§ 5 Widerruf und Kündigung
(1) Sie können diese Vereinbarung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen — durch eindeutige Erklärung an uns oder über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen" in der Bestätigungsmail. Haben Sie den vorzeitigen Beginn verlangt und widerrufen dann, schulden Sie für die bis dahin erbrachte Leistung einen angemessenen Betrag (§ 357a Abs. 2 BGB). Einzelheiten: Widerrufsbelehrung (Anlage).
(2) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; beide Seiten können aus wichtigem Grund kündigen. Stellen wir die Finanzierung ohne wichtigen Grund ein, entfällt unsere Beteiligung; übernommene Kosten fordern wir nicht zurück.
§ 6 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Wir dürfen diese Vereinbarung dem Gericht und der klagenden Verbraucherschutzorganisation offenlegen, soweit § 4 Abs. 3 VDuG es verlangt. Änderungen bedürfen der Textform. Ihre Unterschrift Ihr Vor- und Nachname, Ort, Datum