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BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei Zurück zur Anmeldung

Mandatsvertrag

Muster des Anwaltsvertrags mit BK Baumeister & Kollegen.

Dies ist ein Muster. So sieht der Mandatsvertrag aus, bevor Sie ihn unterschreiben. An den grau hinterlegten Stellen stehen später Ihre eigenen Angaben. Das Dokument, das Sie tatsächlich unterschreiben, bekommen Sie im Anmeldevorgang vorgelegt und per E-Mail zugeschickt.

Die zugehörige Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Seite Widerrufsbelehrung.

zwischen Ihr Vor- und Nachname, geboren am Ihr Geburtsdatum, wohnhaft in Ihre Straße, PLZ Ihr Ort, — im Folgenden „Sie“ — und der BK Verbraucherschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („Baumeister & Kollegen“), Berlin — im Folgenden „wir“ — Kurz gesagt: Wir prüfen, melden an und beraten Sie. Unsere Vergütung zahlt Padronus — Sie zahlen uns nichts (Ausnahme: § 5 Abs. 2).

§ 1 Was wir für Sie tun

(1) Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen die folgenden Anbieter und melden sie für Sie zum Verbandsklageregister an:

(2) Wir beraten Sie bis zum Abschluss des Umsetzungsverfahrens, insbesondere zu einem Vergleichsvorschlag und zur Rücknahme der Anmeldung. Zahlungen nehmen wir über unser Anderkonto in Empfang und rechnen mit Ihnen ab.

(3) Die Verbandsklage führt die klagende Verbraucherschutzorganisation; wir vertreten Sie darin nicht. Eine Individualklage — etwa wenn der Sachwalter Ihren Anspruch ablehnt (§ 39 VDuG) — braucht einen gesonderten Auftrag.

(4) Den Umfang unserer Vertretungsmacht regelt die Vollmacht, die Sie uns gesondert erteilen.

§ 2 Was wir von Ihnen brauchen

(1) Sie machen richtige und vollständige Angaben und reichen die nötigen Unterlagen ein, insbesondere Nachweise über Ihr Abonnement und die Preiserhöhung. Sagen Sie uns Bescheid, wenn der Anbieter sich direkt bei Ihnen meldet oder zahlt und wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail ändern.

(2) Ihre Anmeldung nehmen Sie nicht ohne Rücksprache mit uns zurück.

§ 3 Vergütung und Abtretung an Erfüllungs statt

(1) Für unsere Tätigkeit entsteht die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

(2) Die Eibstein & Richtfeld GmbH („Padronus“) hat sich Ihnen gegenüber verpflichtet, diese Vergütung zu übernehmen. Sie treten Ihren Anspruch gegen Padronus auf Übernahme unserer Vergütung für dieses Mandat hiermit an Erfüllungs statt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(3) Die Abtretung erfasst den Anspruch in der Höhe, in der unsere Vergütung für dieses Mandat entsteht, auch soweit er erst künftig entsteht. Wir zeigen Padronus die Abtretung an und rechnen unmittelbar gegenüber Padronus ab.

(4) Damit erlischt unser Vergütungsanspruch gegen Sie (§ 364 Abs. 1 BGB). Sie zahlen uns nichts — auch dann nicht, wenn Padronus nicht zahlt. Ausgenommen der Wertersatz nach § 5 Abs. 2.

§ 4 Schweigepflicht und Daten

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für die Kostenübernahme und die Abrechnung müssen wir Padronus die dafür nötigen Daten mitteilen; insoweit befreien Sie uns von der anwaltlichen Schweigepflicht. Dazu gehört die Auskunft, ob eine Rechtsschutzversicherung Deckung erteilt hat. Weiter geht die Befreiung nicht: über den Inhalt unserer Beratung erfährt Padronus nichts. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 5 Widerruf und Beendigung

(1) Sie können diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen — durch eindeutige Erklärung an uns oder über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Bestätigungsmail. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung (Anlage).

(2) Sie können das Mandat jederzeit kündigen (§ 627 BGB); wir können aus wichtigem Grund kündigen, nicht aber zu einer Zeit, zu der Sie sich die Hilfe eines anderen Anwalts nicht mehr rechtzeitig beschaffen können. Bei einer Kündigung zahlen Sie uns nichts. Haben Sie den vorzeitigen Beginn verlangt und widerrufen dann, schulden Sie für die bis dahin erbrachte Arbeit einen angemessenen Betrag (§ 357a Abs. 2 BGB).

§ 6 Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Ihre Unterschrift Ihr Vor- und Nachname, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers