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Erklärung zur Barrierefreiheit

Für www.streaming-klage.de, nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Kurz gesagt Diese Seite ist barrierefrei gestaltet und wurde daraufhin geprüft. Eine Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Menschen mit Behinderung steht allerdings noch aus. Solange sie fehlt, behaupten wir keinen Konformitätsstand, sondern sagen Ihnen genau, was geprüft ist und was nicht.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.streaming-klage.de einschließlich der Anmeldestrecke und der hier verlinkten Unterseiten. Sie gilt nicht für die Formulare und Dokumente, die Sie nach der Anmeldung per E-Mail erhalten; diese laufen über die Kanzleisoftware DEPLAW und werden gesondert geprüft.

Stand der Barrierefreiheit

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA in der Fassung der Norm EN 301 549.

Die maschinell und manuell prüfbaren Anforderungen dieser Stufe werden nach unserer internen Prüfung vom 19. August 2026 erfüllt. Eine Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderung steht noch aus. Bis diese Prüfung vorliegt, treffen wir bewusst keine Aussage über die vollständige Vereinbarkeit.

Wir halten das für redlicher als die übliche Formulierung „vollständig vereinbar". Ob eine Seite tatsächlich bedienbar ist, zeigt sich erst, wenn jemand sie mit einem Vorleseprogramm benutzt. Alles davor ist Messung, nicht Erfahrung.

Was geprüft und verbessert wurde

Bei der Prüfung am 19. August 2026 wurden sieben Verstöße gefunden und behoben. Drei davon betrafen die Bedienbarkeit spürbar:

Die übrigen vier betrafen den Kontrast der geschätzten Summe, den Fokusrahmen auf der Anmeldebox, einen Sprung in der Überschriftengliederung und die Farbe der Platzhaltermarkierung.

Ohne Beanstandung blieben unter anderem: Alternativtexte aller Bilder, die Gliederung der Überschriften, die Bedienbarkeit sämtlicher 57 Bedienelemente mit der Tastatur, die Fokusreihenfolge, der Sprunglink zum Inhalt, die Beschriftung aller Formularfelder und die Ansage der veränderlichen Summe für Vorleseprogramme. Bei 320 Pixeln Breite entsteht kein waagerechtes Scrollen.

Bekannte Einschränkungen

Diese Punkte sind uns bekannt und noch nicht gelöst:

Barriere melden

Wenn Sie auf dieser Seite auf eine Barriere stoßen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Beschreiben Sie möglichst genau, an welcher Stelle und womit Sie nicht weitergekommen sind, und welches Gerät oder Hilfsmittel Sie benutzen.

BK Verbraucherschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin
E-Mail: verbraucherrecht@baumeister-kollegen.de
Telefon: 030 / 22 01 23 80

Wir antworten so schnell wie möglich. Wenn Sie einen Inhalt dieser Seite in einer anderen Form benötigen, sagen Sie uns das ebenfalls. Wir stellen ihn Ihnen auf einem Weg zur Verfügung, der für Sie zugänglich ist.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes überwacht die

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de

Dort können Sie eine Barriere melden und nach § 32 Absatz 1 BFSG einen Antrag stellen. Wir bitten Sie, sich vorher an uns zu wenden, damit wir das Problem zuerst selbst beheben können.

Erstellung dieser Erklärung

Erstellt am 14. September 2026. Sie beruht auf einer internen Prüfung der Seite vom 19. August 2026 mit Nachprüfungen am 4. und 9. September 2026. Geprüft wurde mit automatisierten Messungen von Kontrast, Gliederung, Tastaturbedienbarkeit und Umbruchverhalten sowie durch manuelle Bedienung.

Wir schreiben diese Erklärung fort, sobald die Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Betroffenen vorliegt.

Stand: 14. September 2026