Erklärung zur Barrierefreiheit
Für www.streaming-klage.de, nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.streaming-klage.de einschließlich der Anmeldestrecke und der hier verlinkten Unterseiten. Sie gilt nicht für die Formulare und Dokumente, die Sie nach der Anmeldung per E-Mail erhalten; diese laufen über die Kanzleisoftware DEPLAW und werden gesondert geprüft.
Stand der Barrierefreiheit
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA in der Fassung der Norm EN 301 549.
Die maschinell und manuell prüfbaren Anforderungen dieser Stufe werden nach unserer internen Prüfung vom 19. August 2026 erfüllt. Eine Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderung steht noch aus. Bis diese Prüfung vorliegt, treffen wir bewusst keine Aussage über die vollständige Vereinbarkeit.
Wir halten das für redlicher als die übliche Formulierung „vollständig vereinbar". Ob eine Seite tatsächlich bedienbar ist, zeigt sich erst, wenn jemand sie mit einem Vorleseprogramm benutzt. Alles davor ist Messung, nicht Erfahrung.
Was geprüft und verbessert wurde
Bei der Prüfung am 19. August 2026 wurden sieben Verstöße gefunden und behoben. Drei davon betrafen die Bedienbarkeit spürbar:
- Ein Hinweistext in der unteren Anmeldebox war praktisch unlesbar. Sein Kontrast lag bei 1,07 zu 1, gefordert sind 4,5 zu 1.
- Die Rahmen der Eingabefelder und der Auswahlkästchen waren so blass, dass die Felder kaum als Felder erkennbar waren.
- Das Klappmenü ragte auf schmalen Telefonen 55 Pixel aus dem Bild.
Die übrigen vier betrafen den Kontrast der geschätzten Summe, den Fokusrahmen auf der Anmeldebox, einen Sprung in der Überschriftengliederung und die Farbe der Platzhaltermarkierung.
Ohne Beanstandung blieben unter anderem: Alternativtexte aller Bilder, die Gliederung der Überschriften, die Bedienbarkeit sämtlicher 57 Bedienelemente mit der Tastatur, die Fokusreihenfolge, der Sprunglink zum Inhalt, die Beschriftung aller Formularfelder und die Ansage der veränderlichen Summe für Vorleseprogramme. Bei 320 Pixeln Breite entsteht kein waagerechtes Scrollen.
Bekannte Einschränkungen
Diese Punkte sind uns bekannt und noch nicht gelöst:
- Ohne JavaScript funktioniert die Anmeldung nicht. Ein Hinweis sagt das in diesem Fall. Einen zweiten Weg zur Anmeldung gibt es nicht; unsere Kontaktdaten stehen in der Fußzeile und im Impressum. Das ist eine echte Einschränkung, und wir benennen sie lieber, als sie zu beschönigen.
- Kleine Zielflächen. Einzelne Links in der Fußzeile und im Fließtext sind 16 bis 21 Pixel hoch. Das Kriterium der Zielgröße von 24 mal 24 Pixeln gehört zu WCAG 2.2 und ist hier formal nicht anzuwenden; für die Bedienung auf dem Telefon wäre mehr Abstand trotzdem besser.
- Die Prüfung mit Vorleseprogrammen steht aus. Vorgesehen sind NVDA unter Windows und VoiceOver unter macOS und iOS. Besonders zu prüfen sind die Ansage der sich ändernden Summe, die Auswahlkästchen und der Wechsel vom Formular zur Bestätigung.
- Eine Prüfung mit Menschen mit Behinderung steht aus.
Barriere melden
Wenn Sie auf dieser Seite auf eine Barriere stoßen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Beschreiben Sie möglichst genau, an welcher Stelle und womit Sie nicht weitergekommen sind, und welches Gerät oder Hilfsmittel Sie benutzen.
BK Verbraucherschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Viktoria-Luise-Platz 7, 10777 Berlin
E-Mail: verbraucherrecht@baumeister-kollegen.de
Telefon: 030 / 22 01 23 80
Wir antworten so schnell wie möglich. Wenn Sie einen Inhalt dieser Seite in einer anderen Form benötigen, sagen Sie uns das ebenfalls. Wir stellen ihn Ihnen auf einem Weg zur Verfügung, der für Sie zugänglich ist.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes überwacht die
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von
Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de
Dort können Sie eine Barriere melden und nach § 32 Absatz 1 BFSG einen Antrag stellen. Wir bitten Sie, sich vorher an uns zu wenden, damit wir das Problem zuerst selbst beheben können.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 14. September 2026. Sie beruht auf einer internen Prüfung der Seite vom 19. August 2026 mit Nachprüfungen am 4. und 9. September 2026. Geprüft wurde mit automatisierten Messungen von Kontrast, Gliederung, Tastaturbedienbarkeit und Umbruchverhalten sowie durch manuelle Bedienung.
Wir schreiben diese Erklärung fort, sobald die Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Betroffenen vorliegt.
Stand: 14. September 2026